Basiswissen 7. Klasse / 8. Klasse / 9. Klasse / 10. Klasse
Basiswissen 7. Klasse (verabschiedet von der FK Deutsch am 20.11.2002)
Da die Vorkenntnisse der Schüler sehr unterschiedlich sind, sollte besonders zu Beginn des ersten Halbjahres bei (fast) allen Unterrichtseinheiten das Thema einführend behandelt werden. Je nach Kenntnisstand der Gruppe kann anschließend in „größeren Schritten“ vorgegangen werden. Schüler, die erhebliche Defizite aufweisen, müssen darauf hingewiesen werden, dass einige dieser Defizite nur durch besondere häusliche Bemühungen zu beseitigen sein werden.
1. Literatur und Gebrauchstexte
1.2. Erzählende Texte (Arbeit mit P.A.U.L. D 7)
- Heranführung an Inhaltsangabe und Bericht
- Arbeit mit Lektüren (Jugendbuch u.a.)
- Gliederungsübungen
- Charaktere vorstellen, ihr Verhalten beurteilen
1.2 Dramatische Texte
Hier muss kein Schwerpunkt gesetzt werden, wenn er sich nicht aus der aktuellen Unterrichtssituation in der Klasse ergibt. Dramatische Texte können in der 8. Klasse intensiver behandelt werden. Es können aber gegebenenfalls dialogische Teil in Erzählungen auf ihre Wirkung hin untersucht werden.
1.3 Gedichte
Ballade und Erzählgedicht:
- Inhalt wiedergeben, d.h. zusammenfassen können (Achtung: Dies setzt die Behandlung des Konjunktivs voraus). Gedicht gliedern (Welche Strophen gehören zusammen?).
- Formulierung zentraler Gedanken und Absichten des Verfassers.
- Leistung des Reims ansatzweise untersuchen: Paar-, Kreuz- und umarmender Reim sollten besprochen werden.
- Handelnde Personen beschreiben bzw. charakterisieren können.
- Umsetzung in andere Darstellungsformen (szenisches Spielen, Drehbuch, Zeitungsbericht, Hörspiel etc.)
- Ein längeres Gedicht sollte auswendig gelernt werden!
Sprachsystem und Sprachgebrauch
2.1 Grammatik und Zeichensetzung
Die Schüler müssen in Texten fünf Wortarten (bis zum Ende der 8. Klasse alle 10) identifizieren können. Besonderer Wert ist auf die Behandlung von Substantiv (Rechtschreibung!), Verb (Tempora, Modus) und Konjunktion zu legen.
Bei den Satzgliedern sollte ein Schwerpunkt auf „Objekt“ und „adverbiale Bestimmung“ gelegt werden.
Die Schüler müssen unterscheiden können: einfacher Satz, Satzreihe, Satzgefüge
In diesem Zusammenhang muss die Zeichensetzung geübt werden, besonderes Gewicht ist zu legen auf das Komma zwischen Haupt- und Nebensatz. Intensiv geübt werden muss: Komma vor der Konjunktion „dass“.
2.2 Rechtschreibung
Die Rechtschreibung ist sehr intensiv zu üben, das bedeutet auch das Schreiben von Übungsdiktaten, die die Schüler z.T. selbst korrigieren können. Intensiv behandelt werden müssen die Groß- und Kleinschreibung sowie die Zusammen- und Getrenntschreibung. Zu üben sind ferner die s-Laute und gebräuchliche Fremdwörter. (Weitere) Schwerpunkte ergeben sich aus dem Leistungsstand der Lerngruppe.
3. Gespräch
Es ist darauf hinzuarbeiten, dass die Schüler sich in ihren Äußerungen auf die Beiträge ihrer Mitschüler beziehen. Eine einseitige Fixierung auf den Lehrer ist zu vermeiden. Dazu können gegebenenfalls Übungen gemacht werden: Rollenspiel; Aufforderung des Lehrers an einen Schüler, den Beitrag eines Mitschülers zu kommentieren.
Sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Bereich sollen die Schüler an abstrahierende Betrachtungs- und Darstellungsweisen herangeführt werden (erörternde und abwägende Formen, Rede und Gegenrede, Textdistanz, Perspektivenwechsel usw.).
4. Hausaufgaben
Das im Unterricht behandelte Thema soll regelmäßig in einer Hausaufgabe geübt oder erweitert werden. Diese Hausaufgaben müssen in der nächsten Stunde besprochen werden. Es ist darauf zu achten, dass die Hausaufgaben den von uns formulierten formalen Standards entsprechen (vgl. auch Nr. 6). Hausaufgaben, die darin bestehen, Stichwörter zu sammeln, sollten die Ausnahme bleiben.
5. Klassenarbeiten
Folgende drei Aufgabenarten sind von zentraler Bedeutung und stehen im Mittelpunkt der Unterrichtsarbeit:
- Inhaltsangabe
- Fragen und Antworten zu einem literarischen Text
- Charakterisierung
Andere Aufgabenarten sind auch zugelassen, darunter vor allem der Bericht.
6. Form
Alle schriftlichen Äußerungen der Schüler sollen gewissen formalen Anforderungen genügen: Überschrift und Datum stehen über allen schriftlichen Arbeiten, Heft- und Korrekturrand werden eingehalten, Blätter werden nicht beschmiert, Blätter werden abgeheftet, geschrieben wird ausschließlich auf liniertem Papier, die Linien müssen eingehalten werden.